Missbrauchsschutzregeln

Inhalt dieses Artikels

  1. Vorbemerkung 
  2. Missbrauchsschutzregel anlegen
  3. Anwendungsbeispiel 

1. Vorbemerkungen

Missbrauchsschutzregel dienen zur Vermeidung von Missbrauch, indem sich Kunden durch Kündigen des Abos keinen neuen Zugang zu einem Angebot verschaffen können und sind ein Baustein für Angebote innerhalb des Merchant Backends. 
Eine Missbrauchsschutzregel kann Angeboten hinzugefügt werden. 

Missbrauchsschutzregeln finden verbreitet bei kostenfreien oder reduzierten Angebotsstufen Anwendung.

Beispiel: Erwirbt ein Kunde ein Angebot mit kostenfreiem Probezeitraum, kündigt das Angebot aber vor Ablauf dieses Zeitraums, soll ggf. ein erneuter Erwerb des kostenfreien Probezeitraums unterbunden werden. 

Hinweis: Wenn die gleiche Missbrauchsschutzregel mehreren Angeboten zugewiesen wurde, greift die Regel angebotsübergreifend. Wenn dieses Verhalten nicht erwünscht ist, muss für jedes Angebot eine eigene Missbrauchsschutzregel erstellt werden.


2. Missbrauchsschutzregeln anlegen

  • + Regel hinzufügen anklicken.
  • Internen Titel* und ggf. interne Kurzbeschreibung hinzufügen.
  • Mithilfe des Drop-Down-Menüs ein Alternativangebot auswählen, auf das Kunden weitergeleitet werden soll, wenn die Missbrauchsschutzregel greift.
  • Laufzeit bestimmen: eine Missbrauchsschutzregel kann entweder unbegrenzt (standardmäßig) oder nur für einen gewissen Zeitraum gelten (z. B. 12 Monate nach Kauf des Produkts).
  • Titel* und Beschreibung* eingeben, der dem Kunden im Checkout angezeigt werden soll, wenn der Missbrauchsschutz greift.

Hinweis: Die Missbrauchsschutzregel ist nur dann wirksam, wenn ein Kunde das Produkt mit dieser Regel erworben hat. Nicht rückwirkend! Wird die Missbrauchsschutzregel erst nachträglich einem Angebot hinzugefügt, bleiben bereits bestehende Käufe bei Kunden davon unberührt. Die Missbrauchsschutzregel greift nur für Neuabschlüsse.


3. Anwendungsbeispiel

Eine Missbrauchsschutzregel wurde im Merchant Backend erstellt und einem Angebot im Bearbeitungsmodus zugewiesen.
Wird das Angebot vom Kunden gekauft, gekündigt und anschließend nochmals zum Kauf ausgewählt, greift die Missbrauchsschutzregel auf zweierlei Arten:
  1. Der, in der Missbrauchsschutzregel definierte Hinweistext für den Kunden wird im Checkout angezeigt und informiert diesen über die Änderung seiner Auswahl. 
  2. Nicht das vom Kunden ausgewählte Angebot wird im Checkout zum Kauf angeboten, sondern das in der Missbrauchsschutzregel definierte Alternativ-Angebot.