Steuersätze und Lieferschwellen

Inhalt dieses Artikels

  1. Vorbemerkungen
  2. Steuersätze
  3. Lieferschwellen
  4. Steuer-Einstellungen


1. Vorbemerkungen

Die Steuersätze und Lieferschwellen werden unter dem Menüpunkt "Einstellungen", "Finanzen" und dem Unterpunkt "Steuersätze und Lieferschwellen" gepflegt. Wenn Du das plenigo Backend nutzt, sind die Steuer-Einstellungen dort einsehbar und zu Beginn automatisiert festgelegt worden. 

Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um eine Empfehlung oder steuerliche Beratung. Für alle Fragen rund um die hier aufgeführten Themen gibt das Steuerbüro detaillierte Auskünfte!

Um Änderungen vorzunehmen wird der Bearbeitungsmodus über den Button "Bearbeiten" aktiviert. 

Abb: Steuersätze



2. Steuersätze

Will man hier Änderungen vornehmen, kann man dies für jedes Land generell oder auch für jeden Steuertyp bzw. Steuerrate einzeln durchführen. Klicke dazu auf den Pfeil und füge die entsprechenden Daten hinzu (+) oder entferne sie wieder (-). Die Eingaben werden mit einem Klick auch "Speichern" übernommen.
Sobald jedoch eine Änderung der Steuersätze stattgefunden hat, müssen die Daten durchgehend von Deinem Unternehmen aus gepflegt werden - Standardänderungen, die durch plenigo vorgenommen werden, werden in solche Fällen NICHT wirksam. 
Bitte beachte dies unbedingt

Abb: Änderung Steuersätze und Steuerraten



3. Lieferschwellen

Seit Juli 2021 gilt die EU-weite Lieferschwelle (B2C) für Lieferungen und Leistungen (z. B. Print-Produkte, Prämien, etc.). Unter dieser Schwelle werden Lieferungen und Leistungen mit dem heimatlichen Steuersatz besteuert und die Umsatzsteuer im Heimatland abgeführt. Sobald die Fernverkäufe die EU-weite Schwelle übersteigen, wird die Umsatzsteuer in jedem Land, in das verkauft wird, fällig. Dann ist auch eine Registrierung und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung in diesen Ländern fällig. 
Detaillierte Auskünfte darüber erteilt das Steuerbüro!

Über die Auswahl wird festgelegt, in welchen Ländern die Lieferschwelle erreicht ist oder ganz darauf verzichtet wird. Die Daten werden durch einen Klick auf "speichern" übernommen.
Abb.:  Länder hinzufügen zur Lieferschwelle



4. Steuer-Einstellungen

In den Steuer-Einstellungen kann festgelegt werden, ob man am One-Stop-Shop (OSS) Verfahren teilnimmt und Länder auswählen, in denen steuerfreie Umsätze erzielt werden. 
Detaillierte Auskünfte darüber erteilt das Steuerbüro!

Man kann sich dazu entscheiden, EU-weite Verkäufe (analoge und digitale Produkte) an Endkunden (B2C) über eine OSS-Umsatzsteuererklärung vorab in deinem EU-Registrierungsland einzureichen, wenn klar ist, dass die Umsätze unter der Lieferschwelle bleiben. Dadurch muss man sich nicht in jedem EU-Land extra steuerlich registrieren lassen. Auf den Rechnungen wird immer die deutsche Steuer ausgewiesen. Wird die Lieferschwelle jedoch überschritten, müssen alle Rechnungen steuerlich auf das Nutzungsland angepasst werden. Bei Teilnahme am OSS-Verfahren muss die Checkbox bei "Unterschreiten der Lieferschwelle" gesetzt werden.

In manchen Ländern gibt es für bestimmte Produkte eine Steuerbefreiung. Das können beispielsweise (medizinische) Fachzeitschriften sein. Unter "Länder mit Steuerbefreiung" werden die Länder ausgewählt, in denen aktuell steuerfreie Umsätze erzielt werden. Werden zukünftig eventuelle Umsatzgrenzen zur Bemessung überschritten, muss diese Auswahl selbstständig wieder geändert werden.

Die Eingaben werden mit einem Klick auf "speichern" übernommen.

Abb.:  Steuer-Einstellungen und OSS