Lieferschwellen

Inhalt dieses Artikels

  1. Vorbemerkungen
  2. Lieferschwellen

1. Vorbemerkungen

Seit Juli 2021 gilt die EU-weite Lieferschwelle (B2C) für Lieferungen und Leistungen (z. B. Print-Produkte, Prämien, etc.). 
Lieferschwellen sind Umsatzgrenzen, die festlegen, ab welchem Betrag ein Unternehmen in einem anderen EU-Land die dortige Umsatzsteuer zahlen muss.   
Wenn ein Unternehmen Waren oder Leistungen in ein anderes EU-Land verkauft und dabei die Lieferschwelle dieses Landes überschreitet, muss es sich in diesem Land für die Umsatzsteuer registrieren und die Steuer dort abführen. Die Schwellenwerte variieren je nach Land und sollen sicherstellen, dass die Umsatzsteuer korrekt im Bestimmungsland der Ware oder der Leistung abgeführt wird.  
Bei Fragen, das Steuerbüro konsultieren.

2. Lieferschwellen

Mithilfe des Drop-Down-Menüs können Länder ausgewählt werden,
  • für die im laufenden Kalenderjahr die Lieferschwelle erreicht ist
  • für die im laufenden Kalenderjahr auf die Lieferschwelle verzichtet wird