Steuer-Einstellungen

Inhalt dieses Artikels

  1. Vorbemerkungen
  2. Steuer-Einstellungen

1. Vorbemerkungen

Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) ist ein EU-weites System zur Vereinfachung der Umsatzsteuerabwicklung für Unternehmen, die grenzüberschreitend Dienstleistungen oder Waren an Endverbraucher in der EU verkaufen. Es wurde am 1. Juli 2021 eingeführt und ermöglicht es Unternehmen, die Umsatzsteuer für alle ihre EU-weiten Verkäufe zentral über eine einzige Anlaufstelle zu melden und zu zahlen, anstatt sich in jedem einzelnen Mitgliedstaat für die Mehrwertsteuer registrieren zu müssen. Auf den Rechnungen wird immer die deutsche Steuer ausgewiesen. Wird die Lieferschwelle jedoch überschritten, müssen alle Rechnungen steuerlich auf das Nutzungsland angepasst werden.
In manchen Ländern gibt es für bestimmte Produkte eine Steuerbefreiung. Das können beispielsweise (medizinische) Fachzeitschriften sein. 

Bei Fragen, das Steuerbüro konsultieren.

2. Steuer-Einstellungen

  • Wenn Checkbox Unterschreiten der Lieferschwelle aktiviert:
    Das Unternehmen unterschreitet sicher oder höchstwahrscheinlich die Lieferschwelle in andere EU-Länder von 10.000 EUR. Es wird auf allen Rechnungen im B2C-Bereich der inländische Steuersatz verwendet und ggf. in der Fibu-Schnittstelle wie ein Inlandsverkauf gebucht.
  • Länder mit Steuerbefreiung:
    Mithilfe des Drop-Down-Menüs Länder auswählen, in denen aktuell steuerfreie Umsätze erzielt werden.

    Hinweis: Wenn zukünftig eventuelle Umsatzgrenzen zur Bemessung überstiegen werden, müssen diese Länder selbstständig wieder herausgenommen werden.