Routine zu MOSS-Verfahren

Mit diesem Release wird eine neue System-Routine zum Steuerhandling implementiert. In den Einstellungen ist es nun möglich, die Berücksichtigung des sogenannten MOSS-Verfahrens (Mini-One-Stop-Shop) zu aktivieren. Das MOSS-Verfahren ermöglicht es unter anderem für elektronisch erbrachte Dienstleistungen, die für diese Leistungen geschuldete Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat abzurechnen, in welchem sie identifiziert wurden. Das interessante an diesem Verfahren ist, dass für die Abrechnung keine Registrierung im jeweiligen EU-Mitgliedstaat notwendig ist. 

Hinweis: Ob und wie das MOSS-Verfahren für Sie anwendbar ist kann nur durch Deine Buchhaltungsabteilung bzw. Deinen Steuerberater geklärt werden.

Die Option zum MOSS-Verfahren findest Du in Deinen Mandanten jeweils unter Einstellungen / Steuersätze und Lieferschwellen / Tax Einstellungen.