Ja, eine Kündigung kann sowohl im Self Service als auch im Merchant Backend zurückgenommen werden - allerdings gelten gewisse Einschränkungen.
Eine reguläre Kündigung (zum Ende der Abrechnungsperiode) kann solange zurückgenommen werden, bis die bezahlte Periode zu Ende geht und bevor die nächste Lieferliste mit der ersten nicht mehr bezahlten Ausgabe erstellt wird.
Sobald eine Teilstornierung ausgelöst wird, kann die Kündigung nicht mehr zurückgenommen werden. Ein Teilstorno wird häufig mit der Kündigungsoption Kündigung auf Ausgabenebene und immer mit der Kündigungsoption Jetzt kündigen ausgelöst.
Beispiel:
Der Kunde kündigt im Laufe der Periode zum Ende der Abrechnungsperiode. Das ist in diesem Fall Ausgabe e am 27. November. Die Lieferliste für die Ausgabe f am 04. Dezember wird jedoch bereits am 20. November erstellt. Der Kunde kann also nur bis zum 19. November die Kündigung zurücknehmen.
bei zeitbasierten Abonnements:
Eine Kündigung kann auch nur zurückgenommen werden, wenn keine Teilstornierung ausgelöst wurde. Eine Teilstornierung wird beispielsweise ausgelöst, wenn die Abrechnungsperiode größer ist als das Abo-Intervall oder bei der Kündigungsoption Jetzt kündigen.